Verfassungsverbiegung verbietet sich

Arnulf Baring meint, der Bundespräsident dürfe nicht zum Handlanger der Parteien und ihres Wunsches nach Neuwahlen werden

von Arnulf Baring

Schröder ist ein Spieler, kein Stratege. Er denkt nicht langfristig, sondern folgt spontanen Einfällen. Es gelang ihm, die nordrhein-westfälische Niederlage sofort in Vergessenheit geraten zu lassen. Aber er hat nicht zu Ende gedacht. Der Bundeskanzler hat, wie viele seiner Altersgenossen, keinen Respekt vor nichts und niemandem. Also auch nicht vor dem Bundespräsidenten und, was schlimmer ist, vor der Verfassung.

Wenn er wirklich die Mitglieder seines Kabinetts zur Stimmenthaltung auffordern wird, um das Vertrauensvotum scheitern zu lassen, dann umgeht er die Verfassung. Das darf der Bundespräsident keinesfalls billigen. Manipulationen der Verfassung sind immer unzulässig, verbieten sich von selbst. Solange es eine parlamentarische Mehrheit von Rot-Grün gibt, muß sie regieren. Das gilt auch dann, wenn alle Parteien baldige Neuwahlen für wünschenswert halten.

Sowohl das gescheiterte Vertrauensvotum 1972 wie das von 1982 waren und bleiben daher bedenklich. Für die Auflösung 1972 kann man dennoch ein gewisses Verständnis haben, weil die Regierung ihre Mehrheit verloren hatte und daher zum Beispiel ihren Haushalt nicht mehr durchs Parlament bringen konnte. Überdies ging es um die Billigung oder Ablehnung der neuen Ostpolitik, des zentralen Vorhabens der Regierung Brandt. Rundum problematisch war die Auflösung des Bundestages 1982, weil die Mehrheit aus CDU/CSU und FDP eindeutig gegeben war. Damals schrieb ich Karl Carstens, die von ihm zu fällende Entscheidung werde über seinen historischen Rang entscheiden. Leider.

Anders als 1972 und 1982 gehören diesmal Bundespräsident und Bundeskanzler nicht der gleichen Partei an. Das sollte dem Bundespräsidenten die Entscheidung politisch erleichtern. Denn es geht ja nicht nur um seine Person, so wichtig sie ist und erst recht in den nächsten Jahren noch werden wird. Es geht um die Institution des Bundespräsidenten. Soll dieses Amt gestärkt, darf es weiter geschwächt werden? Bei einer der wenigen wirklichen Entscheidungen, die das Staatsoberhaupt zu treffen hat, darf der Bundespräsident nicht erneut zum Handlanger einiger - oder auch aller - Parteien werden.

Wenn übrigens Herr Müntefering mit der Neuwahl die (angebliche) Blockade des Bundestages durch den Bundesrat beseitigen möchte, sieht man nicht, wie er das mit der Neuwahl des Parlaments erreichen könnte. Wenn wirklich hier das Motiv der Parlamentsauflösung läge, müßte man sich fragen, warum von ihm das Vorhaben der Föderalismusreform jetzt auf die Zeit nach der Wahl verschoben worden ist. Von einer Blockade durch den Bundesrat kann außerdem keine Rede sein. Fast alle Vorhaben der Regierung konnten, wenn auch modifiziert, in den letzten Jahren den Bundesrat passieren.

Diese Erwägungen sind natürlich kein Plädoyer für eine Verlängerung des rot-grünen Projekts. Angesichts der Resignation des Regierungschefs ist schlicht sein Rücktritt angesagt.

(5. Juni 2005)