| Verfassungsverbiegung
verbietet sich Arnulf Baring meint, der Bundespräsident dürfe nicht zum Handlanger der Parteien und ihres Wunsches nach Neuwahlen werden von Arnulf Baring Schröder
ist ein Spieler, kein Stratege. Er denkt nicht langfristig, sondern
folgt spontanen Einfällen. Es gelang ihm, die nordrhein-westfälische
Niederlage sofort in Vergessenheit geraten zu lassen. Aber er hat nicht
zu Ende gedacht. Der Bundeskanzler hat, wie viele seiner Altersgenossen,
keinen Respekt vor nichts und niemandem. Also auch nicht vor dem Bundespräsidenten
und, was schlimmer ist, vor der Verfassung. Sowohl das gescheiterte Vertrauensvotum 1972 wie das von 1982 waren und bleiben daher bedenklich. Für die Auflösung 1972 kann man dennoch ein gewisses Verständnis haben, weil die Regierung ihre Mehrheit verloren hatte und daher zum Beispiel ihren Haushalt nicht mehr durchs Parlament bringen konnte. Überdies ging es um die Billigung oder Ablehnung der neuen Ostpolitik, des zentralen Vorhabens der Regierung Brandt. Rundum problematisch war die Auflösung des Bundestages 1982, weil die Mehrheit aus CDU/CSU und FDP eindeutig gegeben war. Damals schrieb ich Karl Carstens, die von ihm zu fällende Entscheidung werde über seinen historischen Rang entscheiden. Leider. Anders als 1972 und 1982
gehören diesmal Bundespräsident und Bundeskanzler nicht der
gleichen Partei an. Das sollte dem Bundespräsidenten die Entscheidung
politisch erleichtern. Denn es geht ja nicht nur um seine Person, so
wichtig sie ist und erst recht in den nächsten Jahren noch werden
wird. Es geht um die Institution des Bundespräsidenten. Soll dieses
Amt gestärkt, darf es weiter geschwächt werden? Bei einer
der wenigen wirklichen Entscheidungen, die das Staatsoberhaupt zu treffen
hat, darf der Bundespräsident nicht erneut zum Handlanger einiger
- oder auch aller - Parteien werden. Diese Erwägungen sind natürlich kein Plädoyer für eine Verlängerung des rot-grünen Projekts. Angesichts der Resignation des Regierungschefs ist schlicht sein Rücktritt angesagt. (5. Juni 2005) |