Plädoyer für das Nicht-Erinnern

Der Umgang mit der Vergangenheit

Der Wiener Philosoph Rudolf Burger sucht in Heft 2/2001 der „Europäischen Rundschau“ unter der Überschrift „Die Irrtümer der Gedenkpolitik. Ein Plädoyer für das Vergessen“ nach einer „Erklärung der diskursiven Dauerkonjunktur der Nazizeit“. Das Gerede von einer angeblich drohenden Wiederkehr des vermeintlich Verdrängten sei „keine analytische Kur mit kathartischer Wirkung, sondern eine politische Erpressungsstrategie mit moralischen Mitteln. Der psychoanalytische Sektendiskurs, dessen Schlagworte immer noch, trotz aller methodologischen Kritik, die öffentliche Debatte durchziehen, liefert dafür nur die begrifflichen Instrumente.“

Diese tiefenpsychologischen Bemühungen würden zunehmend überlagert und ergänzt durch bewusstseinspädagogisch ansetzende Argumentationen. Ihnen zufolge dürfe man das Grauen der Nazizeit nicht vergessen, damit es als Mahnung für alle künftigen Generationen lebendig bleibe; nur durch die ewige Vergegenwärtigung der Verbrechen im Gedächtnis lasse sich ihre Wiederholung verhindern; allein die ständige Präsenz von Auschwitz im Gedenken sei ein Schutz vor dessen realer Wiederkehr; nur wer sich unablässig mit den vergangenen Schrecken konfrontiere, könne in der Gegenwart verantwortlich handeln. Wer das nicht tue, habe aus der Geschichte offenkundig nichts gelernt. „Warum allerdings eine wirksame Ermahnung nur von den Verbrechen der Nazis ausgehen soll und nicht auch von allen anderen Großverbrechen der Geschichte, bleibt bei dieser Argumentation ein Rätsel... Dass die Erinnerung an das Böse vor dessen Wiederholung schützt, ist also eine höchst fragwürdige These. Auf historische Erfahrung stützen kann sie sich nicht.“

Dennoch werde die Formel: „Wer die Geschichte vergisst, ist dazu verurteilt, sie zu wiederholen“, in verschiedenen Fassungen gebetsmühlenartig ständig wiederholt. Die Formel besitze fast schon die Würde eines Axioms, und sie nehme die Gestalt eines kategorischen Imperativs zum erinnernden Gedenken an, wenn es um die monströsen Untaten des Nationalsozialismus gehe. Jeder, der die Formel bestreite oder auch nur in Zweifel ziehe, setze sich dem Verdacht aus, die NS-Verbrechen zu verniedlichen und ihrer Wiederholung Vorschub zu leisten. „Gleichwohl kann die These sich weder auf apriorische Evidenz noch auf eine theoretische Begründung oder historische Erfahrung berufen, nicht einmal auf Plausibilität.“

Was aber dann? Welches Verhalten legt Burger nahe, zu welchem Umgang mit den Schatten der Vergangenheit rät er? Zu allen Zeiten, meint er, habe man das Gegenteil des permanenten Erinnerns, nämlich das Vergessenkönnen, für die erstrebenswerte moralische Leistung gehalten. Nur das Vergessen, nicht die immer wieder wachgehaltene Erinnerung könne die Kette des Unheils reißen lassen. „Aus dem Griechischen stammt auch jenes Wort, das ursprünglich einfach ‚Nicht-Erinnern‘ heißt: Amnestie. Es taucht als normativer Begriff in der hellenistischen Kultur des zweiten vorchristlichen Jahrhunderts auf und meinte nicht einen individuellen Straferlass, sondern eine kollektive Verpflichtung, an zugefügtes Leid nicht mehr zu erinnern. So sollte der Hass besänftigt und der Friede gesichert werden.“

Christian Meier habe daran erinnert, dass in der Geschichte nach Kriegen und Bürgerkriegen immer wieder beschlossen worden sei, vielerlei Untaten, die in ihnen verübt wurden, dem Vergessen zu überantworten, also die begangenen Verbrechen, Morde, Massaker und Vertreibungen nicht weiter im Gedächtnis wach zu halten, und zwar unabhängig vom Ausmaß und von der Abscheulichkeit des jeweils angerichteten Unheils. Burger fährt fort: „Natürlich kann Vergessen nicht auf Beschluss erfolgen. Nicht-Erinnern aber kann man sehr wohl um des Friedens willen beschließen, und man kann sich um das Vergessen bemühen. Genau das ist in unzähligen Fällen geschehen.“

Erst im mythogenen zwanzigsten Jahrhundert, das auf dem Gipfel technologischer Modernität und bürokratischer Rationalität ungeheuerliche Verbrechen im Namen quasireligiöser, eschatologischer Heilslehren begangen habe, sei mit der zivilisierenden Tradition des Nicht-Erinnerns gebrochen worden. Statt dessen habe man das archaisch schroffe Gebot, niemals vergessen zu dürfen, als unbedingte moralische Verpflichtung, geradezu als pathetisches elftes Gebot, neu zur Geltung gebracht. Das rufe nicht gute Geister wach. Es mache vielmehr böse Geister lebendig. „Die Grenze zwischen Warnung und Werbung ist hauchdünn, und sie ist schon lange überschritten. Trauer als echtes Gefühl ist nach einem halben Jahrhundert nicht mehr möglich, ihr Simulakrum eine moralische Ausbeutung der Toten. Die Hyperkritik geht über in Hypokrisie und von da ist es nicht mehr weit bis zum Schuldstolz und der Lust am Tabubruch. Wie die Dinge liegen, wäre Vergessen nicht nur ein Gebot der Klugheit, sondern auch ein Akt der Redlichkeit; und es wäre eine Geste der Pietät.“

Arnulf Baring